Informationen über die Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung - Koch & Benedict Personaldienstleistungen GmbH Neu-Isenburg

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Informationen über die Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung

Nachfolgend einige interessante Informationen rund um das Thema "Zeitarbeit/Arbeitnehmerüberlassung":

Feste Arbeitsplätze und sicherer Tariflohn
Bei uns erhalten Sie vom ersten Tag an einen Arbeitsvertrag nach dem Tarifvertrag des GVP.
Damit erhalten Sie alle gesetzlichen Vorteile und Rechte einer Festanstellung mit Sozialleistungen wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, bezahlten Urlaub mit zusätzlichem Urlaubsgeld. Zuschläge für Sonn- oder Feiertagsarbeit sind selbstverständlich. Für Sie gilt das gleiche soziale Netz wie für Arbeitnehmer in jedem anderen Unternehmen.
Hier rechts können Sie sich ein kurzes Video anschauen, welches die Vorzüge der Zeitarbeit erläutert.
Ihre Vorteile
  • alle Sozialleistungen wie "normale" Arbeitnehmer
  • festes monatliches Einkommen
  • bezahlter Urlaub mit Urlaubsgeld
  • zusätzliches Weihnachtsgeld
  • übertarifliche Zulagen wie Verpflegungsmehraufwand oder Fahrgeld bei vielen Einsätzen
  • durch wechselnde Einsätze in verschiedenen Branchen sammeln Sie Erfahrung
Übernahmemöglichkeiten
Wir arbeiten seit Jahren mit namhaften Kunden zusammen, bevorzugt mit Unternehmen, die unsere Mitarbeiter früher oder später selbst in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen. Natürlich verlieren wir Sie ungern als Mitarbeiter, trotzdem unterstützen wir unsere Kunden tatkräftig bei Ihrer Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Unsere Kunden danken es uns, wenn sie dadurch zuverlässige und bereits erprobte Mitarbeiter einstellen können.

Die Fa. Koch & Benedict GmbH bietet Ihnen die Möglichkeit, sich in einem Unternehmen einzuarbeiten, Ihre Fähigkeiten zu erweitern und damit Ihren zukünftigen Arbeitgeber zu überzeugen. Unsere Aufgabe ist es, Sie dabei optimal zu unterstützen.

In der Zeitarbeit werden akzeptable Tariflöhne bezahlt
Bei uns finden die Tarife, die zwischen dem Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geschlossen wurden, Anwendung.
 
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